Wir beraten und vertreten in allen Bereichen, die mit dem Familienrecht zu tun haben, z. B. bei Scheidung in allen Fragen, die den Ehegattenunterhalt sowie den Kindesunterhalt und das Vermögen im Eherecht betreffen.
Ein frühzeitiger Rat vom Anwalt hilft, den Rechtsstreit gleich in die richtige Richtung zu lenken und kann oft bereits im Vorfeld Kosten oder auch einen Prozess vermeiden helfen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit bildet dabei gegenseitiges Vertrauen zwischen Mandant und Anwalt. Um Ihrem Vertrauen gerecht zu werden haben wir es uns zum Ziel gesetzt, Sie mit persönlichem Engagement und fachlicher Kompetenz in der Klärung und Durchsetzung Ihrer Interessen und Rechte zu vertreten, sowohl außergerichtlich als auch in einem Prozess vor Gericht. Wir beraten und vertreten Sie auch auf Grundlage von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. |
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