Als Strafverteidiger sind wir bundesweit auf dem Gebiet des Strafrechts und im Bußgeldverfahren tätig und setzen uns für ein rechtmäßiges und faires Verfahren für Sie ein. Falls die Voraussetzungen der Beiordnung als Pflichtverteidiger - die sog. notwendige Verteidigung - gegeben sind, übernehmen
wir Ihr strafrechtliches Mandat auch als Pflichtverteidiger. Ihre Strafverteidigung nehmen wir in sämtlichen Bereichen des Strafrechts wahr, beispielsweise im
Insbesondere bei so einschneidenden Maßnahmen wie Verhaftung und Durchsuchung sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger hinzuziehen, um Ihre Rechte umfassend und optimal zu wahren. Es ist Ihr gutes Recht sich im Ermittlungsverfahren und/oder Strafverfahren jederzeit (!) durch einen Strafverteidiger beraten bzw. verteidigen zu lassen. Nehmen Sie es wahr, je früher desto besser. Bereits als Beschuldigter eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens steht Ihnen ebenso wie als Angeklagter im nachfolgenden Strafverfahren neben der Beauftragung eines Rechtsanwalts ein umfassendes Schweigerecht zu. Das heißt, Sie müssen weder bei der Polizei, noch bei der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht Angaben zur Sache machen. Lassen Sie sich nicht überrumpeln - im Falle Ihrer Verhaftung oder einer Hausdurchsuchung sollten Sie mindestens bis zur Rücksprache oder Eintreffen eines im Strafrecht tätigen Rechtsanwalts von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen! Wir empfehlen Ihnen, auch einer Ladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung nicht bzw. erst nach Rücksprache mit einem Strafverteidiger Folge zu leisten. Außerdem verteidigen wir regelmäßig in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Das Bußgeldverfahren ist der sog. kleine Bruder des Strafrechts. Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid (mit Bußgeld, Fahrverbot und Punkten) wegen
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